Von lat. imperium.
1. m. Aktion der Entscheidung (Mandar mandar).
2. sie m. Würde des Kaisers.
3. m. Politische Organisation des von einem Kaiser regierten Staates.
4. m. Staat, dessen Regierungsform ein Imperium ist.
5. m. Dauer eines Imperiums.
6. m. Satz von Staaten oder Gebieten, die einem anderen unterliegen.
7. m. Im Bereich der internationalen Beziehungen, der Hegemonialmacht und ihres Einflussbereichs.
8. m. Hegemonie in jedem Bereich.
9. m. Luft der Autorität und Herrschaft.
10. m. In dekorativer Kunst und Mode, ein Stil, der während des Reiches von Napoleon Bonaparte entstand.
11. m. Art der Leinwand, die aus dem Reich von Deutschland kam.
12. m.Tausend. Gemeinschaft, die von Offizieren und Unteroffizieren einer Militäreinheit gebildet wird, um ihre Lebens- und Unterbringungskosten zu decken.
bloßes Reich
1. m. Macht, die im Souverän und durch Delegation in bestimmten Herren oder Richtern residierte, um Verbrecher nach dem Prozess zu bestrafen.
gemischtes Reich
1. m. Macht, die im Souverän und durch Delegation in einigen Herren oder Richtern residierte, um Zivilsachen zu entscheiden und Urteile zu vollstrecken.
wert eines Reiches jemand oder etwas
1. loc. Verb. coloq. Sei ausgezeichnet oder von großem Verdienst.
Vikar des Reiches