Ein Testament in New Jersey machen

Was kann ich mit einem Testament in New Jersey machen?

Ein Testament, auch „letzter Wille und Testament“ genannt, kann Ihnen helfen, Ihre Familie und Ihr Eigentum zu schützen. Sie können einen Willen verwenden, um:

  • überlassen Sie Ihr Eigentum Personen oder Organisationen
  • Nennen Sie einen persönlichen Vormund, der sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert
  • Nennen Sie eine vertrauenswürdige Person, die das Eigentum verwaltet, das Sie minderjährigen Kindern überlassen, und
  • Nennen Sie einen Testamentsvollstrecker, die Person, die sicherstellt, dass die Bedingungen Ihres Testaments erfüllt werden.

Was passiert, wenn ich ohne Testament sterbe?

Wenn Sie in New Jersey ohne Testament sterben, wird Ihr Eigentum gemäß den staatlichen „Intestacy“ -Gesetzen verteilt. Das Intestacy-Gesetz von New Jersey gibt Ihr Eigentum an Ihre engsten Verwandten weiter, beginnend mit Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern. Wenn Sie weder einen Ehepartner noch Kinder haben, erhalten Ihre Enkelkinder oder Ihre Eltern Ihr Eigentum. Diese Liste wird mit zunehmend entfernten Verwandten fortgesetzt, einschließlich Geschwister, Großeltern, Tanten und Onkel, Großtanten und Onkel, Nichten oder Neffen, Cousins jeden Grades, und die Nachkommen eines Ehepartners, der vor Ihnen gestorben ist. Wenn das Gericht diese Liste erschöpft, um festzustellen, dass Sie keine lebenden Verwandten durch Blut oder Ehe haben, wird der Staat Ihr Eigentum nehmen.

Brauche ich einen Anwalt, um ein Testament in New Jersey zu machen?

Nein. Sie können Ihren eigenen Willen in New Jersey machen, mit Nolo do-it-yourself wird Software oder Online-Programme. Möglicherweise möchten Sie jedoch in einigen Situationen einen Anwalt konsultieren. Wenn Sie beispielsweise der Meinung sind, dass Ihr Testament angefochten werden könnte, oder wenn Sie Ihren Ehepartner enterben möchten, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Nolo’s Will-Making-Produkte sagen Ihnen, wann es ratsam ist, den Rat eines Anwalts einzuholen.

Was sind die Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Testaments in New Jersey?

Um Ihr Testament in New Jersey abzuschließen:

  • sie müssen Ihr Testament vor zwei Zeugen unterschreiben oder bestätigen, und
  • Ihre Zeugen müssen Ihr Testament innerhalb einer „angemessenen Zeit“ unterschreiben, nachdem Sie es unterschrieben oder bestätigt haben. In: N.J. Stat. Ann. § 3B:3-2.

Muss ich mein Testament notariell beglaubigen lassen?

Nein, in New Jersey müssen Sie Ihren Willen nicht notariell beglaubigen, um ihn legal zu machen.

In New Jersey können Sie Ihr Testament jedoch „selbst beweisen“, und Sie müssen zu einem Notar gehen, wenn Sie dies tun möchten. Ein Selbstbeweis beschleunigt das Nachlassverfahren, da das Gericht das Testament annehmen kann, ohne die Zeugen zu kontaktieren, die es unterzeichnet haben.

Um Ihr Testament selbst zu beweisen, werden Sie und Ihre Zeugen zum Notar gehen und eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, in der Sie angeben, wer Sie sind und dass jeder von Ihnen wusste, dass Sie das Testament unterzeichnen.

Soll ich mein Testament verwenden, um einen Testamentsvollstrecker zu benennen?

Ja. In New Jersey können Sie Ihren Willen verwenden, um einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der sicherstellt, dass die Bestimmungen in Ihrem Testament nach Ihrem Tod ausgeführt werden. Die Software und der Online-Wille von Nolo erstellen einen Brief an Ihren Testamentsvollstrecker, in dem im Allgemeinen erläutert wird, was der Job erfordert. Wenn Sie keinen Testamentsvollstrecker benennen, ernennt das Nachlassgericht jemanden, der die Abwicklung Ihres Nachlasses übernimmt.

Kann ich mein Testament widerrufen oder ändern?

In New Jersey können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern. Sie können Ihren Willen widerrufen, indem Sie:

  • Brennen, Zerreißen, Aufheben, Auslöschen oder Zerstören Ihres gesamten oder eines Teils Ihres Willens
  • jemand anderem befehlen, Ihren gesamten oder einen Teil Ihres Willens vor Ihnen zu verbrennen, zu zerreißen, aufzuheben, auszulöschen oder zu zerstören, oder
  • ein neues Testament erstellen, das besagt, dass es den alten Willen widerruft oder widersprüchliche Bedingungen zum alten Willen hat.

Wenn Sie zwei Testamente haben und es nicht klar ist, ob das neue Testament das alte Testament widerrufen soll, hat New Jersey Regeln, um diese Entscheidung zu treffen. Wenn Sie Ihren Willen beabsichtigen, den alten Willen zu ersetzen, wird er ihn ersetzen. Das Gesetz von New Jersey geht davon aus, dass Sie das alte Testament widerrufen wollten, wenn das neue über Ihren gesamten Nachlass verfügt. Wenn das neue Testament nicht über Ihren gesamten Nachlass verfügt, ergänzt oder ergänzt das neue Testament nur das alte Testament. Ihr Testamentsvollstrecker sollte die Anweisungen in beiden Testamenten befolgen. Wenn es widersprüchliche Bedingungen gibt, sollte Ihr Testamentsvollstrecker die Anweisungen im neuen Testament zu diesen spezifischen Bedingungen befolgen. In: N.J. Stat. Ann. § 3B:3-13.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich scheiden lassen (oder wenn ein Gericht feststellt, dass Ihre Ehe nicht legal ist), widerruft das Gesetz von New Jersey jede Sprache in Ihrem Testament, die Ihrem Ehepartner Eigentum überlässt, oder benennt Ihren Ehepartner als Testamentsvollstrecker. Diese Regel gilt auch für Verwandte Ihres ehemaligen Ehepartners. Diese Regel gilt nicht, wenn Sie in Ihrem Testament (oder Scheidungsurteil oder Vertrag über die Aufteilung Ihres Vermögens) ausdrücklich angeben, dass eine Scheidung die Bestimmungen in Ihrem Testament nicht beeinträchtigen darf oder Sie Ihren Ehepartner erneut heiraten. In: N.J. Stat. Ann. § 3B:3-14. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einer Scheidung auf Ihren Willen haben, Wenden Sie sich an einen Nachlassplanungsanwalt.

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Testament vornehmen müssen, widerrufen Sie es am besten und erstellen Sie ein neues. Wenn Sie jedoch nur sehr einfache Änderungen vornehmen müssen, können Sie Ihrem bestehenden Testament eine Änderung hinzufügen – dies wird als Codicil bezeichnet. In beiden Fällen müssen Sie Ihre Änderungen mit den gleichen Formalitäten abschließen, die Sie für Ihr ursprüngliches Testament verwendet haben (siehe oben).

Wo finde ich New Jerseys Gesetze über Testamente?

Hier finden Sie die Gesetze von New Jersey zur Testamentserstellung: New Jersey Revised Statutes Titel 3B Verwaltung von Nachlässen – Erblasser und andere Kapitel 3 Personen, die befugt sind, ein Testament zu erstellen und einen testamentarischen Vormund zu ernennen.

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