Beschäftigung, Soziales und Integration

In Italien wird die Gesundheitsversorgung durch den Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) gewährleistet, bei dem alle Einwohner in einer der in der nationalen Verordnung angegebenen Situationen verpflichtet sind (Einheitlicher Test der Bestimmungen zur Steuerung der Einwanderung und Vorschriften über den Status von Ausländern, Staat-Regionen-Abkommen vom 20.12.2012).

Gesundheitsdienstleistungen (medizinische Versorgung) werden für diejenigen erbracht, die von lokalen Gesundheitsbehörden (LHA) und Krankenhausagenturen, die Organe der SSN sind, unterzeichnet wurden. SSN-Dienste können auch von privaten Gesundheitseinrichtungen erbracht werden, die die entsprechenden Verträge mit den LHAs unterzeichnet haben.

Um sich bei der SSN anzumelden und eine SSN-Nummer zu erhalten, wenden Sie sich an die LHA an Ihrem Wohnort. Bei der Anmeldung kann die Person ihren Hausarzt aus einer Liste von Ärzten auswählen, die mit dem SSN vereinbart wurden. Allgemeine Hilfe wird direkt durch das Büro des vorgewählten oder lokalen Arztes zur Verfügung gestellt.

In welcher Situation kann ich Anspruch erheben?

Bei Bedarf können Sie als Patient Ihren ausgewählten Hausarzt oder in dessen Abwesenheit seinen Stellvertreter konsultieren.

In dringenden Fällen steht nachts, samstags, sonntags und an Feiertagen ein ärztlicher Dienst zur Verfügung.

Bei vorübergehender Abwesenheit von Ihrem Wohnort können Sie gelegentlich einen von der SSN zugelassenen Arzt aufsuchen.

In diesem Fall sind Sie direkt für die Kosten der Untersuchung verantwortlich, können jedoch die vorgeschriebenen Dienste (Medikamente, diagnostische Tests, Fachuntersuchungen usw.) in Anspruch nehmen.) im Rahmen der vom SSN angebotenen Dienste.

Wenn Sie sich aus Studien-, Arbeits- oder Gesundheitsgründen länger als 3 Monate an einem anderen Ort als Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt aufhalten, können Sie sich vorübergehend an diesem Ort in die LHA-Listen eintragen. Temporäre Anmeldung, die für ein Jahr gültig ist und erneuert werden kann, ermöglicht es Ihnen, allgemeine medizinische Hilfe an Ihrem vorübergehenden Wohnort zu erhalten.

Für Ihre Kinder unter 16 Jahren wird von Ihren ausgewählten Kinderärzten eine allgemeine medizinische Betreuung gewährleistet.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Anmeldung zum SSN ist eine Grundvoraussetzung, um seine Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen zu können.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung erhalten Sie eine SSN-Nummer, die Folgendes enthält:

  • ihre Daten und Steuernummer;
  • das Verfallsdatum nur für medizinische Zwecke;
  • ein übersichtlicher Bereich für regionale Gesundheitsinformationen und drei Blindenschriftzeichen;
  • der Steuercode im Barcode-Format und ein Magnetstreifen.

Die Rückseite der Karte ist Ihr TEAM (Europäische Krankenversicherungskarte).

Für jeden Wohnortwechsel müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort beim LHA anmelden.

Wenn Sie ein Seemann oder ein Flugpersonal der Zivilluftfahrt sind, wird Ihre Gesundheitsversorgung von einem speziellen Büro des Gesundheitsministeriums bereitgestellt: das Amt für See- und Luftgesundheitsversorgung.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich Anspruch erheben?

Die SSN garantiert Ihnen alle Leistungen, die in den Essential Care Levels (ECL) enthalten sind.

Einzelne Regionen können Ihnen zusätzliche Leistungen garantieren, sofern sie wirtschaftlich und finanziell ausgewogen sind.

Spezialisierte Rettungsdienste werden im Rahmen von Kostenbeitragssystemen erbracht, d. h. Die vorherige Zahlung eines Tickets.

Sie müssen kein Ticket bezahlen, wenn Sie sich in besonderen sozioökonomischen Verhältnissen befinden oder an bestimmten Krankheiten leiden.

Wenn Sie eine Arbeitnehmerin sind, sind Sie befreit, wenn Sie beabsichtigen, Vorkonzeptionsdienste zu erhalten oder bereits schwanger sind. Die Ausnahme ist bei Hochrisikoschwangerschaften breiter gefasst.

Die Krankenhausversorgung ist in öffentlichen Krankenhäusern und in Privatkliniken kostenlos, sofern diese von der SSN genehmigt sind.

Außer in Notfällen müssen Sie für die Aufnahme in ein Krankenhaus einen Antrag Ihres Hausarztes oder SSN-Spezialisten stellen.

Obwohl im gesamten Staatsgebiet ein einheitliches Mindestniveau an Gesundheitsdienstleistungen zur Verfügung steht, kann es angesichts der hohen Autonomie, die die italienischen Regionen vom Staat genießen, zu geringfügigen Unterschieden zwischen den Regionen in Bezug auf die Bedingungen und die Art und Weise kommen, in der Gesundheits-, Pharma- und Zusatzdienstleistungen erbracht werden.

Die im Arzneimittelhandbuch enthaltenen Arzneimittel (die eine aktualisierte Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Gruppe „A“ enthalten) werden kostenlos zur Verfügung gestellt, unbeschadet der Möglichkeit der Region, Bürgerkostenbeitragssysteme einzuführen.

Der Bürger ist vollständig für die Kosten von Arzneimitteln verantwortlich, die nicht im Handbuch enthalten sind (das eine aktualisierte Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Gruppe „C“ enthält). Sie können nur Kriegsveteranen mit schweren Verletzungen und Opfern von Terrorismus kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Jargon Busters

  • LHA: Lokale Gesundheitsbehörde ist eine öffentliche Einrichtung, die Teil der regionalen oder provinziellen Gesundheitsbehörde ist;
  • SSN: der nationale Gesundheitsdienst bezeichnet nach italienischem Recht alle Funktionen, Tätigkeiten und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, die von den autonomen regionalen und provinziellen Gesundheitsdiensten, nationalen Einrichtungen und Institutionen sowie vom Staat erbracht werden und der Gesundheitsversorgung oder dem Schutz oder der Wahrung der Gesundheit der Bürger und der Grundrechte des Einzelnen dienen;
  • Gesundheitswesen: bezeichnet alle Dienstleistungen und Initiativen zur Förderung, Vorbeugung und Pflege der Gesundheit;
  • Pharmazeutisches Handbuch: liste, die die wesentlichen Informationen zu Spezialarzneimitteln enthält, die im Auftrag des National Health Service (SSN) verschrieben werden können – Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: www.agenziafarmaco.gov.it.

Formulare, die Sie möglicherweise ausfüllen müssen

Um sich bei der SSN anzumelden und eine SSN-Nummer zu erhalten, können Sie die LHA an Ihrem Wohnort konsultieren.

Bei der Anmeldung müssen Sie Ihren Hausarzt aus einer Liste der mit der SSN vereinbarten Ärzte auswählen. Allgemeine Hilfe wird direkt durch das Büro des vorgewählten oder lokalen Arztes zur Verfügung gestellt.

Die verschiedenen notwendigen Formulare sind bei der LHA erhältlich.

Kennen Sie Ihre Rechte

Weitere Informationen zu Ihrem Recht auf Gesundheitsversorgung nach italienischem Recht finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums:

http://www.salute.gov.it

Im Falle eines Aufenthalts oder Aufenthalts in einem anderen Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können der Versicherte und seine Angehörigen, die im Besitz einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung sind, in diesem Land zugelassene öffentliche oder private Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind die Dienstleistungen kostenlos, mit Ausnahme der Zahlung eines Tickets oder eines anderen Kostenbeitrags, der in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen ist.

Im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts (Urlaub, Arbeitsreisen usw.) In einem anderen Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ist es wichtig, vor der Abreise eine europäische Krankenversicherungskarte zu haben; Wenn nicht, müssen Sie eine von Ihrer LHA anfordern.

Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte und wie Sie diese erhalten, finden Sie unter folgendem Link:

  • TEAM – Tessera Europea Assicurazione Malattia.

Weiter unten finden Sie den Link für den Zugriff auf Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur Koordinierung der Rechte der sozialen Sicherheit für Personen, die in der EU leben oder reisen:

  • http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=en

An wen müssen Sie sich wenden?

Ministerium für Gesundheit
Viale Giorgio Ribotta 5
00144 Rom RM – ITALIEN
Tel: +39 065994
Website: http://www.salute.gov.it

Für verschiedene Büros und Kontakte: http://www.salute.gov.it/portale/p5_0.jsp?lingua=italienisch&id=58;

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