Islamisches Heiratshandbuch

Es wird dringend empfohlen, dass die Hochzeit nachts stattfindet. Der Hadith sagt: „Bring die Braut in der Nacht zu ihrem neuen Zuhause.“ 1
Wenn die Braut den Raum betritt, wird dem Bräutigam empfohlen, ihre Schuhe auszuziehen und ihre Füße (in einem Waschbecken) zu waschen und dann das Wasser im Raum zu streuen.
Dann sollte er wuzu durchführen und zwei rak’at sunnat Gebet beten und dann die folgenden du’a rezitieren:

Allahummar zuqni ilfahaa wa wuddaha wa rizaaha bi; warz“ini biha, wa-ajma‘ baynana bi ah’sane ijtimaa’in wa anasi i-tilafin; fa innaka tuh’ibbul h’alaala wa tukrihul h’araam.
O Allah! Segne mich mit ihrer Zuneigung, Liebe und Akzeptanz von mir; und mache mich mit ihr zufrieden, und bringe uns in der besten Form einer Vereinigung und in absoluter Harmonie zusammen; Sicherlich magst du rechtmäßige Dinge und magst rechtswidrige Dinge nicht.

Dann sollte er die Braut bitten, Wuzu zu tun und zwei Rak’at Sunnat-Gebete zu beten.
Wenn sie bereit sind, ins Bett zu gehen, sollte der Bräutigam seine Hand auf die Stirn der Braut legen und das folgende Du’a beten, während er der Qiblah zugewandt ist.

Allahumma bi amaanatika akhadhtuha wa bi kalimaatika ist-tah’laltuha. Fa in qaz’ayta li minha waladan, faj-‚alhu mubaarakan taqiyyan min Shi’ati Aal-ich Muh’ammad (s’al-lal-laahu a’layhi wa aalihi wa sallam) wa laa taj-‚al lish Shayt’aani fihi shirkan wa laa naseeba.
O Allah! Ich habe sie als Dein Vertrauen genommen und sie mir durch Deine Worte erlaubt. Wenn Du mir also ein Kind von ihr bestimmt hast, dann mache es gesegnet und fromm von den Anhängern der Familie Muhammads . und lass den Satan nichts an ihm teilhaben.2

Ist es notwendig, in der ersten Nacht nach der Hochzeit Geschlechtsverkehr zu haben, oder kann es sich verzögern?

Was die Scharia betrifft, ist es weder obligatorisch noch verboten, in der ersten Nacht Sex zu haben. Es ist eine private Entscheidung zwischen dem frisch verheirateten Paar; es hat nichts mit anderen zu tun.

  • 1. In: Wasa’il ul-Shi’a, vol. 14, s. 62
  • 2. Al-‚Urwah. s. 624.

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