Dodd-Frank Wall Street Reform

Start Präambel

AGENTUR:

Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), Treasury.

AKTION:

Endgültige Regel.

ZUSAMMENFASSUNG:

Diese Regel hebt Vorschriften über Sondermaßnahmen gegen Banco Delta Asia auf, die gemäß Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act (Abschnitt 311) erlassen wurden. Im Anschluss an die Ausgabe dieser Regel wird FinCEN Auf Seite 48106 Beginnenüberprüfung, ob die BDA derzeit ein Finanzinstitut von primärem Interesse an der Geldwäsche ist und zusätzliche Regeln erforderlich sind. An anderer Stelle in dieser Ausgabe des Bundesregisters veröffentlicht FinCEN eine Rücknahme der Feststellung in Bezug auf BDA vom 20. September 2005.

DATEN:

Gültig ab 10.August 2020.

Start Weitere Informationen

FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE:

Das FinCEN Resource Center unter [email protected] .

ICH. Gesetzlicher Hintergrund

Am 26.Oktober 2001 unterzeichnete der Präsident den United and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001, Public Law 107-56 (USA PATRIOT Act). Titel III des USA PATRIOT Act ändert die Anti-Geldwäsche-Bestimmungen des Bank Secrecy Act (BSA), kodifiziert in 12 U.S.C. 1829b, 12 U.S.C. 1951-1959 und 31 U.S.C. 5311-5314, 5316-5332, um die Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von internationaler Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu fördern. Vorschriften zur Umsetzung der BSA erscheinen bei 31 CFR Kapitel X.. Die Befugnis des Finanzministers, die BSA und ihre Durchführungsbestimmungen zu verwalten, wurde an den Direktor von FinCEN delegiert.

Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act räumt dem Secretary die Befugnis ein, nach Feststellung, dass hinreichende Gründe für den Schluss bestehen, dass eine ausländische Gerichtsbarkeit, ein ausländisches Finanzinstitut, eine Klasse von Transaktionen oder eine Art von Konto von „primärem Geldwäschebedenken“ ist, inländische Finanzinstitute und Finanzagenturen aufzufordern, bestimmte „besondere Maßnahmen“ zu ergreifen, um das primäre Geldwäschebedenken anzugehen. Die fünf besonderen Maßnahmen, die in Abschnitt 311 aufgeführt sind, sind prophylaktische Schutzmaßnahmen, die die USA verteidigen. finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. FinCEN kann eine oder mehrere dieser Sondermaßnahmen verhängen, um das US-Finanzsystem vor diesen Bedrohungen zu schützen. Zu diesem Zweck sehen die Sondermaßnahmen eins bis vier, die in 31 U.S.C. 5318A (b) (1) – (b) (4) kodifiziert sind, zusätzliche Aufzeichnungs-, Informationssammlungs- und Informationsberichterstattungsanforderungen für die abgedeckten US-Finanzinstitute vor. Die fünfte Sondermaßnahme, kodifiziert bei 31 U.S.C. 5318A (b) (5) erlaubt es dem Secretary, die Eröffnung oder Führung von Korrespondenz- oder Payable-Through-Konten durch abgedeckte US-Finanzinstitute für oder im Namen eines ausländischen Bankinstituts zu verbieten oder Bedingungen aufzuerlegen.

Insgesamt bietet Abschnitt 311 dem Sekretär eine Reihe von Optionen, die angepasst werden können, um spezifische Bedenken hinsichtlich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung am effektivsten anzugehen. Diese Optionen bieten die Befugnis, zusätzlichen und notwendigen Druck auf diejenigen Gerichtsbarkeiten und Institutionen auszuüben, die Geldwäschebedrohungen darstellen, und die Fähigkeit, Maßnahmen zum Schutz des US-Finanzsystems zu ergreifen. Durch die Einführung verschiedener Sondermaßnahmen kann FinCEN: Mehr Informationen über die betroffenen Gerichtsbarkeiten, Finanzinstitute, Transaktionen und Konten erhalten; die jeweiligen Gerichtsbarkeiten, Finanzinstitute, Transaktionen und Konten wirksamer überwachen; und letztendlich die USA schützen. finanzinstitute von der Beteiligung an Gerichtsbarkeiten, Finanzinstituten, Transaktionen oder Konten, die ein Problem der Geldwäsche darstellen.

II. Administrativer Hintergrund

Am 20.September 2005 veröffentlichte FinCEN im Bundesregister die Feststellung, dass hinreichende Gründe für den Schluss bestanden, dass die BDA ein ausländisches Finanzinstitut von primärem Interesse an der Geldwäsche war (Notice of Finding). Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung veröffentlichte FinCEN eine Bekanntmachung über die vorgeschlagene Regelsetzung, in der die Verhängung der fünften Sondermaßnahme gegen die BDA vorgeschlagen wurde. Am 19. März 2007 veröffentlichte FinCEN eine endgültige Regel im Bundesregister, die die fünfte Sondermaßnahme gegen BDA auferlegte, kodifiziert bei 31 CFR 103.193 (später umbenannt in 31 CFR 1010.655) (Endgültige Regel).

Kurz nachdem FinCEN sein Regelungsverfahren abgeschlossen hatte, reichte die BDA im April 2007 eine Petition ein, in der sie die sofortige Aufhebung der endgültigen Regel forderte. Im folgenden Monat, Stanley Au und Delta Asia Group (Holdings) Ltd., die Eigentümer von BDA, reichten einen separaten Antrag auf Aufhebung der endgültigen Regel ein. FinCEN lehnte beide Petitionen am 21.September 2007 ab. Am 16.November 2010 beantragte die BDA erneut bei FinCEN, die endgültige Regel aufzuheben. Im Rahmen eines laufenden Dialogs zwischen FinCEN und BDA von 2012 bis 2019 vereinbarte die BDA, zwei unabhängige Überprüfungen der Bank zu veranlassen, deren Ergebnisse anschließend mit FinCEN geteilt wurden.

Mit Schreiben vom 26. September 2019 lehnte FinCEN schließlich die Petition der BDA vom November 2010 ab und legte der BDA ein Memorandum vor, in dem ihre Entscheidung ausführlich erläutert wurde. In seiner Ablehnung erörterte FinCEN die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfungen der BDA und identifizierte die Einschränkungen dieser Überprüfungen. FinCEN räumte ein, dass die BDA Schritte unternommen habe, um einige der in der Bekanntmachung über die Feststellung und die endgültige Regelung hervorgehobenen Mängel zu beheben, kam jedoch zu dem Schluss, dass die BDA andere erhebliche Mängel nicht behoben habe. FinCEN stellte schließlich fest, dass die AML-Compliance-Bemühungen der BDA nach wie vor unzureichend waren, um die in der Bekanntmachung über die Feststellung und endgültige Regelung festgestellten Risiken anzugehen.

Zusätzlich zur Petition an FinCEN, die endgültige Regel zurückzuziehen, reichte BDA am 14.März 2013 beim United States District Court for the District of Columbia Klage gegen die Bekanntmachung der Feststellung und die endgültige Regel ein. Dieser Rechtsstreit wurde viele Jahre lang angehalten, damit der oben beschriebene Dialog fortgesetzt werden konnte. Sowohl FinCEN als auch BDA haben inzwischen vereinbart, dass es Vorteile für FinCEN gibt, die endgültige Regel zu überdenken und diesen Rechtsstreit beizulegen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es der BDA, alle verbleibenden zusätzlichen Kommentare einzureichen, und ermöglicht es der FinCEN, eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Umstände vorzunehmen und gegebenenfalls den informellen Regelungsprozess (der der Öffentlichkeit im Gegensatz zur Petition die Möglichkeit zur Mitteilung und Stellungnahme bietet) in Anspruch zu nehmen, wenn sie beschließt, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen dieses Vergleichs hat FinCEN zugestimmt, neu zu bewerten, ob die BDA derzeit ein Finanzinstitut ist, das in erster Linie Geldwäsche betrifft. Die BDA darf FinCEN Kommentare zur Ablehnung der Petition vom 26. September 2019 vorlegen, bevor FinCEN zusätzliche Regeln nach Abschnitt 311 mit BDA erstellt.

Für den Fall, dass die FinCEN feststellt, dass die Verhängung besonderer Maßnahmen gerechtfertigt sein kann, wird sie eine neue Regelungsbemühung unternehmen (einschließlich der Veröffentlichung einer neuen Bekanntmachung über vorgeschlagene Regeln). Jede solche vorgeschlagene Regel wird eine Kommentierung von 30 Tagen ermöglichen, und als Teil des Regelsetzungsverfahrens wird FinCEN das nicht klassifizierte, nicht geschützte Material, auf das sich FinCEN im Zusammenhang mit einer solchen Regelsetzung stützt, zur Kommentierung zur Verfügung stellen. Wenn FinCEN feststellt, dass eine endgültige Regel angemessen ist, wird FinCEN eine solche endgültige Regel 60 Tage nach Ablauf der Kommentarfrist veröffentlichen. Wenn der Umfang der eingereichten Kommentare zusätzliche Zeit erfordert oder wenn COVID-19-bezogene Probleme die Fähigkeit der Agentur behindern, die vorgeschlagenen Zeitrahmen einzuhalten, wird FinCEN dies im Bundesregister bekannt geben.

III. Aufhebung der Schlussregel

Aus den oben genannten Gründen hebt FinCEN hiermit die Schlussregel auf. Start Gedruckte Seite 48107elswo in dieser Ausgabe des Bundesregisters veröffentlicht FinCEN eine Rücknahme der Bekanntmachung über die Feststellung.

IV. Regulatorische Angelegenheiten

Obwohl Abschnitt 553 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (5 U.S.C. 551 ff. bevor eine Agentur eine endgültige Regel erlässt, sowie ein um 30 Tage verzögertes Datum des Inkrafttretens, sieht sie vor, dass eine Agentur auf diese Verfahren verzichten kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In dieser letzten Regel hat FinCEN festgestellt, dass Verfahren zur öffentlichen Stellungnahme und die Verzögerung des Inkrafttretens der Aufhebung der Verordnung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen würden. Wie bereits in diesem Dokument erörtert, hat sich FinCEN bereit erklärt, neu zu bewerten, ob die BDA derzeit ein Finanzinstitut von primärem Interesse an der Geldwäsche ist. Dementsprechend hat FinCEN festgestellt, dass ein wichtiger Grund vorliegt, auf eine vorherige Ankündigung und Stellungnahme sowie eine Verzögerung des Inkrafttretens zu verzichten.

A. Executive Order 12866

Es wurde festgestellt, dass diese Regelsetzung keine wesentliche regulatorische Maßnahme für die Zwecke der Executive Order 12866 darstellt. Eine regulatorische Wirkungsanalyse ist daher nicht erforderlich.

B. Unfunded Mandates Reform Act von 1995

Abschnitt 202 des Unfunded Mandates Reform Act von 1995 (Unfunded Mandates Act), Public Law 104-4 (22. März 1995), verlangt, dass eine Agentur eine Erklärung zu den Haushaltsauswirkungen erstellt, bevor sie eine Regel veröffentlicht, die zu Ausgaben von staatlichen, lokalen und Stammesregierungen insgesamt oder durch den privaten Sektor von 100 Millionen US-Dollar oder mehr in einem Jahr führen kann. Wenn eine Erklärung zu den Haushaltsauswirkungen erforderlich ist, verlangt Abschnitt 202 des Gesetzes über nicht finanzierte Mandate auch, dass eine Agentur eine angemessene Anzahl von Regulierungsalternativen identifiziert und in Betracht zieht, bevor sie eine Regel veröffentlicht. FinCEN hat festgestellt, dass es nicht erforderlich ist, eine schriftliche Erklärung gemäß Abschnitt 202 zu erstellen, und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Regel per Saldo die kostengünstigste und am wenigsten belastende Alternative darstellt, um die Ziele der Regel zu erreichen.

C. Regulatory Flexibility Act

Gemäß dem Regulatory Flexibility Act (RFA) (5 U.S.C. 601 ff.), bescheinigt FinCEN, dass diese endgültige Verordnung wahrscheinlich keine wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf eine beträchtliche Anzahl kleiner Unternehmen haben wird. Die regulatorischen Änderungen in dieser endgültigen Regel entfernen lediglich die aktuellen Verpflichtungen für Finanzinstitute unter 31 CFR 1010.654.

D. Papierkramreduzierungsgesetz

Diese Verordnung stellt die der endgültigen Regel zugewiesene Nummer 1506-0041 des Amtes für Verwaltung und Haushaltskontrolle ein und verringert dadurch die geschätzte durchschnittliche Belastung von einer Stunde pro betroffenem Finanzinstitut in Höhe von insgesamt 5.000 Stunden. Diese Verordnung enthält keine neuen Anforderungen an die Informationserfassung, die vom Office of Management and Budget gemäß dem Papierkramreduzierungsgesetz von 1995 (44 U.S.C. 3507 (d) ff.) überprüft und genehmigt werden müssen.).

Startliste der Fächer

Liste der Fächer im 31 CFR-Teil 1010

  • Verwaltungspraxis und -verfahren
  • Banken und Banken
  • Makler
  • Bekämpfung der Geldwäsche
  • Terrorismusbekämpfung
  • Ausländisches Bankwesen

Endliste der Themen

Behörde und Ausgabe

Aus den oben genannten Gründen, 31 CFR Teil 1010 wird wie folgt geändert:

Startteil

TEIL 1010-ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Endteil Startänderungsteil

1. Das Zitat der Behörde für 31 CFR Part 1010 lautet weiterhin wie folgt:

Ende Änderung Teil Start Behörde

Behörde: 12 U.S.C. 1829b und 1951-1959; 31 U.S.C. 5311-5314, 5316-5332; Titel III, Sek. 314, Pub. L. 107-56, 115 Stat. 307; Sek. 701, Kneipe. L. 114-74, 129 Stat. 599.

Ende Autorität

Änderungsteil

2 beginnen. Abschnitt 1010.655 wird entfernt.

Ende Änderung Teil Start Unterschrift

Michael Mosier,

Stellvertretender Direktor, Financial Crimes Enforcement Network.

Ende Unterschrift Ende Weitere Informationen Ende Präambel

Fußnoten

1. 70 FR 55214 (Sept. 20, 2005).

Zurück zum Zitat

2. ID. bei 55217.

Zurück zum Zitat

3. 72 FR 12731 (März. 19, 2007).

Zurück zum Zitat

ABRECHNUNGSCODE P

You might also like

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.