Gebrochene Windschutzscheibe, sicheres Fahren und das Gesetz

Einleitung

Windschutzscheibenschäden bleiben eine Gefahr und Realität für alle südafrikanischen Autofahrer. Obwohl Windschutzscheibenschäden aus einer Vielzahl von Ursachen resultieren können, sind die häufigsten fliegenden Steine und Trümmer, die von Lasten von Nutzfahrzeugen abgeworfen werden, sowie Trümmer, die von Straßenoberflächen im Bau projiziert werden.

Wir alle haben den kleinen nervigen Chip auf unseren Windschutzscheiben erlebt. Dies könnte Autofahrer nicht viel stören und kann leicht behoben werden! Wenn der Chip jedoch zu einem Riss wird, der über die Windschutzscheibe verläuft, müssen wir überlegen, ob es tatsächlich Zeit ist, die Windschutzscheibe auszutauschen.

In diesem Abschnitt möchten wir untersuchen, was das Nationale Straßenverkehrsgesetz über die Scheibensicherheit vorschreibt und warum wir über die gesetzlichen Anforderungen hinausblicken und uns auch auf das konzentrieren müssen, was für die Sicherheit auf der Straße erforderlich ist!

Das Nationale Straßenverkehrsgesetz und die Sicherheit der Windschutzscheibe

Das Glas der Windschutzscheibe, Fenster und Trennwände

Reg 202. (1) Niemand darf auf einer öffentlichen Straße ein Kraftfahrzeug mit einer Windschutzscheibe, einem Fenster oder einer Trennwand aus transparentem Material –

(a) betreiben, es sei denn, dieses Material bietet dem Fahrer ausreichende Sicht für ein sicheres Fahren dieses Fahrzeugs;

(b) Bei einer anderen Windschutzscheibe als einer an einem Motorrad oder Motorrad angebrachten Windschutzscheibe handelt es sich bei einem solchen transparenten Material-

(i) nicht um Glas; und

ii) in Bezug auf ein Kraftfahrzeug, das gemäß seiner Zulassungsbescheinigung nach dem Jahr 1958 zum ersten Mal zugelassen wurde, die Bestimmungen des Absatzes (a) erfüllt, auch wenn es zerbrochen ist; und

c) es sei denn, bei einem Kraftfahrzeug, das gemäß seiner Zulassungsbescheinigung nach dem Jahr 1958 zum ersten Mal zugelassen wurde, handelt es sich bei diesem transparenten Material um Sicherheitsglas, und jede Scheibe davon ist dauerhaft mit dem Namen oder der Marke des Herstellers davon oder dem Handelsnamen des Glases gekennzeichnet und durch eine dauerhafte Markierung, die es als solches anzeigt, eindeutig als Sicherheitsglas identifizierbar.

(2) Unbeschadet der Absätze (b) und (c) der Untervorschrift (1) das transparente Material-

(a) mit dem-

(i) ein Fenster im Dach eines Kraftfahrzeugs;

(ii) ein Fenster oder eine Trennwand eines Busses oder eines Kleinbusses; oder

iii) ein Fenster oder eine Trennwand eines Sattelaufliegers, der für die Beförderung von Fahrgästen konstruiert oder angepasst ist, hergestellt ist, aus ultrahochschlagfestem Acryl- oder Polycarbonat-Kunststoffmaterial bestehen kann, wobei jede Scheibe dauerhaft mit dem Namen oder der Marke des Herstellers oder dem Handelsnamen des Materials gekennzeichnet ist und dieses Material durch eine dauerhafte Markierung, die es als solches beschreibt, eindeutig als ultrahochschlagfestes Acryl- oder Polycarbonat-Kunststoffmaterial erkennbar ist;

(b) mit dem ein Fenster oder eine Trennwand oder eine abnehmbare oder zusammenklappbare Motorhaube oder ein Verdeck eines Kraftfahrzeugs hergestellt ist, kann aus einem flexiblen Kunststoff bestehen; und

(c) mit dem ein Fenster oder eine Trennwand eines Anhängers hergestellt ist, der nicht für die Beförderung von Fahrgästen ausgelegt oder angepasst ist, kann in dem Fall, in dem ein solcher Anhänger gemäß seiner Zulassungsbescheinigung –

(i) vor dem 1. Januar zum ersten Mal zugelassen wurde 1987, bestehen aus Acryl- oder Polycarbonat-Kunststoff oder aus Glas; oder

(ii) zum ersten Mal am oder nach dem 1. Januar 1987 registriert wurde, aus Acryl- oder Polycarbonat-Kunststoff besteht.

(3) Niemand darf auf einer öffentlichen Straße ein Kraftfahrzeug bedienen –

(a) es sei denn, die Durchlässigkeit für sichtbares Licht durch –

(i) die Windschutzscheibe beträgt mindestens 70 Prozent; und

(ii) Jede andere Scheibe beträgt mindestens 35 Prozent,

bei Messung gemäß Absatz 6.3 des standardspezifikation SABS 1191 „Sicherheitsglas für Fenster“;

b) es sei denn, eine Folie oder ein Tönungsmaterial, das auf eine Windschutzscheibe, ein Fenster oder eine Trennwand aufgebracht wird, ist frei von Blasen, Rissen oder Kratzern; und

c) ab dem 1. Januar 2000 wird auf die Heckscheibe ein Material oder eine Folie mit strukturierter Oberfläche aufgebracht, das ein Bild oder eine Grafik aufweist und mehr als ein Achtel dieser Heckscheibe oder Windschutzscheibe oder einer Seitenscheibe bedeckt.

(4) Die Bestimmungen der Untervorschrift (3) (a) (ii) gelten nicht für einen Krankenwagen oder einen Leichenwagen oder für Fenster, die SABS ECE R43 entsprechen.

Freie Sicht beim Fahren

Freie Sicht beim Fahren

Reg 204. (1) Niemand darf auf einer öffentlichen Straße ein Kraftfahrzeug –

(a) betreiben, das nicht so gebaut und gewartet ist, dass es dem Fahrer a

eine vollständige und klare Sicht auf die Fahrbahn vor und zu seiner Rechten und linken bietet, wenn das Fahrzeug in Betrieb ist;

b) die nicht mit einem oder mehreren Rückspiegeln ausgestattet sind, die es dem Fahrer eines solchen Fahrzeugs ermöglichen, bei klarem Wetter eine deutliche Reflexion des Verkehrs nach hinten zu sehen, wenn er sich in der Fahrposition befindet:;

c) bei dem es sich um einen Personenkraftwagen, Kleinbus, Omnibus oder Lastkraftwagen handelt, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3 500 kg nicht überschreitet und der gemäß seiner Zulassungsbescheinigung am oder nach dem 1. Januar 1987 zum ersten Mal zugelassen wurde, es sei denn, er ist mit einem Außenrückblickspiegel auf der Fahrerseite und einem Innenrückblickspiegel ausgestattet: Sofern der Innenrückblickspiegel es dem Fahrer, wenn er sich in der Fahrposition befindet, nicht ermöglicht, bei klarem Wetter eine deutliche Reflexion des Verkehrs nach hinten zu sehen, muss auf der dem Fahrersitz gegenüberliegenden Seite ein zusätzlicher Außenrückblickspiegel angebracht werden, und in diesem Fall muss kein Innenrückblickspiegel angebracht werden;

d) bei dem es sich um einen Kleinbus, Omnibus oder Lastkraftwagen handelt, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3 500 kg überschreitet und der gemäß seiner Zulassungsbescheinigung am oder nach dem 1. Januar 1987 zum ersten Mal zugelassen wurde, es sei denn, er ist auf der Fahrerseite mit einem Außenrückblickspiegel und auf der dem Fahrersitz gegenüberliegenden Seite mit einem Außenrückblickspiegel ausgestattet; oder

e) bei dem es sich um ein Motorrad, ein Motor-Dreirad oder ein Motor-Vierrad handelt, es sei denn, es ist mit einem Rückspiegel auf der rechten Seite des Lenkers ausgestattet, und dieses Fahrrad muss auch mit einem Rückspiegel auf der linken Seite des Lenkers ausgestattet sein.

(2) Jeder Rückspiegel eines Kraftfahrzeugs –

(a), bei dem es sich –

(i) um einen Personenkraftwagen, Kleinbus, Omnibus oder Lastkraftwagen handelt, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3 500 kg nicht überschreitet und das gemäß seiner Zulassungsbescheinigung am oder nach dem 1. Januar 1976 zum ersten Mal zugelassen wurde; oder

ii) ein Kleinbus, ein Omnibus oder ein Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, der gemäß seiner Zulassungsbescheinigung im Zeitraum vom 1. Januar 1976 bis 31. Dezember 1986 zum ersten Mal zugelassen wurde,

entweder flach oder kugelförmig konvex ist und einen durchschnittlichen Krümmungsradius von mindestens einem Komma zwei Metern aufweist, oder

b) die in Teilregelung (1)(d) vorgesehenen Teile müssen entweder flach oder kugelförmig konvex sein und einen durchschnittlichen Krümmungsradius von mindestens einem Komma von acht Metern aufweisen.

Was legal ist, ist nicht unbedingt sicher

Was legal ist, ist nicht unbedingt sicher!

Es ist wichtig anzuerkennen, dass das Nationale Straßenverkehrsgesetz nur das vorschreibt, was in Bezug auf die Qualität der verwendeten Windschutzscheibe und die Notwendigkeit, die Sichtbarkeit für den Fahrer zu gewährleisten, erforderlich ist. Es macht es nicht illegal zu fahren, wo der Riss nicht in der Sicht des Fahrers ist und seine Sicht nicht behindert. Auch wenn das Fahren mit einer gerissenen Windschutzscheibe möglicherweise keine strafbare Handlung darstellt, sollte dies nicht so ausgelegt werden, dass dies auch sicher ist!

Wir haben die Sicherheit der Windschutzscheibe ausführlich auf der Website in einem Abschnitt mit dem Titel Verkehrssicherheit und Ihre Windschutzscheibe ausführlich besprochen

Wir möchten auf die Bedeutung der Sicherheit der Windschutzscheibe hinweisen und warum eine gerissene Windschutzscheibe eine erhebliche Gefahr für Ihre Sicherheit im Fahrzeug darstellen kann:

Die Windschutzscheibe und die strukturelle Integrität des Fahrzeugs

Die Windschutzscheibe / Windschutzscheibe spielt eine wesentliche Rolle in der Tragstruktur eines Autos. Während während des normalen Fahrens ein Ungleichgewicht oder eine Unvollkommenheit in dieser Struktur möglicherweise nicht offensichtlich ist, kann es während eines Unfalls oder einer Kollision tödlich werden.

Bei den meisten Fahrzeugen ist die Windschutzscheibe so ausgelegt, dass sie den Aufprall eines Frontaufpralls durch die Vorderseite des Fahrzeugs in das Fahrgestell überträgt und so die Auswirkungen des Aufpralls im Innenraum minimiert und die Passagiere schützt. Eine gerissene Windschutzscheibe kann unter dem Druck einer Kollision zerbrechen, wodurch sich der Aufprall der Kollision horizontal durch das Auto bewegen kann, was die Gefahr für die Passagiere erheblich erhöht.

Die Windschutzscheibe und Schutz bei Überschlägen

Die Windschutzscheibe bietet auch vertikale Unterstützung und verhindert, dass das Dach des Autos zerquetscht wird. Während eines Überrollunfalls kann eine gerissene oder abgebrochene Windschutzscheibe dazu führen, dass das Dach einstürzt und möglicherweise schwere Verletzungen verursacht. Statistiken weisen überwiegend auf die Gefahr und das erhöhte Risiko für die Passagiere bei einem Überschlag hin, bei dem das Dach zerquetscht wird.

Die Windschutzscheibe hilft den Insassen, während einer Kollision im Fahrzeug zu bleiben

Während Sicherheitsgurte das Hauptmittel sind, um die Insassen während einer Kollision vor dem Ausstoßen zu schützen, spielt die Windschutzscheibe auch eine wichtige Rolle. Für unbelastete Passagiere oder in Situationen, in denen der Sicherheitsgurt defekt, gebrochen oder im Verlauf des Unfalls durchtrennt ist, kann die Windschutzscheibe eine letzte Schutzmaßnahme darstellen, die sicherstellt, dass die Passagiere im Innenraum des Fahrzeugs bleiben. Selbst ein kleiner Chip in der Windschutzscheibe kann dazu führen, dass das Fenster beim Aufprall zerbricht und die Passagiere aus dem Fahrzeug ausgestoßen werden können.

Die Windschutzscheibe als Unterstützung bei der Airbagauslösung

Neben der Verteilung des Aufpralls eines Crashs unterstützt die Windschutzscheibe die Airbags, insbesondere die auf der Beifahrerseite. Wenn sich der Airbag während eines Unfalls entfaltet, dehnt er sich nach außen aus und drückt sich gegen die Windschutzscheibe, bevor er den Beifahrer stützt.

Eine defekte Windschutzscheibe kann die Kraft des aufblasenden Airbags nicht richtig aufnehmen und kann zerbrechen, was die Wirksamkeit des Airbags verringert oder zunichte macht.

Fazit

Die Windschutzscheibe muss als wichtiger Bestandteil der Fahrzeugsicherheit erkannt werden. Angesichts der Gefahren, die von einer beschädigten Windschutzscheibe ausgehen können, ist es wichtig, dass gerissene oder abgebrochene Windschutzscheiben so schnell wie möglich von einem qualifizierten Techniker repariert werden.

Siehe auch:

Verkehrssicherheit und Ihre Windschutzscheibe

Verkehrssicherheit und Vermeidung von Windschutzscheibenschäden

You might also like

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.