Sicherheitsgesetzgebung
1844 verabschiedete das Parlament ein weiteres Fabrikgesetz, das in Wirklichkeit das erste Gesundheits- und Sicherheitsgesetz in Großbritannien war. Alle gefährlichen Maschinen mussten sicher eingezäunt werden, und das Versäumnis, dies zu tun, wurde als Straftat angesehen. Kein Kind oder Jugendlicher sollte Mühlenmaschinen reinigen, während sie in Bewegung waren. Das Gesetz beschränkte die von Kindern geleistete Arbeitszeit auf sechseinhalb Stunden mit drei Stunden Schulzeit und legte einen maximalen 12-Stunden-Tag für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren fest. Die 12-Stunden-Regel gilt auch für Frauen.
Anthony Ashley-Cooper setzte seine Kampagne für einen Zehnstundentag für Frauen und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren fort, der schließlich im Factory Act von 1847 sein Ziel erreichte. Es mussten jedoch weitere Rechtsakte folgen, um Unklarheiten bei der Definition des Arbeitstages zu beseitigen, die von Fabrikbesitzern und Arbeitgebern immer noch ausgenutzt wurden.
Fabriken und Werkstätten
Eine weitere wichtige Maßnahme, das Factory Acts (Extension) Act von 1867, unternahm den wichtigen Schritt, die bestehenden Rechtsvorschriften auf alle anderen Fabriken anzuwenden, in denen 50 oder mehr Personen beschäftigt waren. Es brachte auch Vorschriften für andere spezifizierte Industrien, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, nämlich Hochöfen, Eisen- und Stahlwerke, Glas, Papierherstellung, Tabak, Druck und Buchbinderei.
Das Gesetz von 1867 war daher eine weitere wegweisende Maßnahme, um zum ersten Mal die Arbeitsbedingungen der arbeitenden Menschen in Fabriken und Werkstätten im ganzen Land zu verbessern. Aber da das Gesetz so viel mehr Arbeitsplätze der amtlichen Kontrolle unterstellte, erwies es sich als schwierig durchzusetzen.
In weiteren Fabrikgesetzen, 1878, 1891 und 1895, setzte das Parlament der Beschäftigung von Frauen und Kindern in Fabriken zusätzliche Grenzen und erweiterte frühere Sicherheitsvorschriften erheblich. Das Gesetz von 1891 erhöhte das Mindestalter für die Beschäftigung in Fabriken auf 11 Jahre.