Diese Seite gibt Ihnen eine allgemeine Vorstellung von Thailand Arbeitserlaubnis Regeln, Dinge im Auge in Bezug auf eine Arbeitserlaubnis in Thailand zu halten.
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Definitionen:
Ausländer (oder Ausländer): eine natürliche Person, die nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.
Arbeit: Erwerbstätigkeit durch Energieausübung oder Nutzung von Wissen, unabhängig davon, ob es sich um Löhne oder andere Leistungen handelt oder nicht.
Wer muss eine Arbeitserlaubnis haben?
Das Gesetz verlangt, dass alle Ausländer eine Arbeitserlaubnis erhalten, bevor sie mit der Arbeit in Thailand beginnen.
Ausnahmen:
Die Ausländer mit dem folgenden Status benötigen keine Arbeitserlaubnis, um ihre Pflicht in Thailand zu erfüllen:
1. Mitglieder des diplomatischen Korps;
2. Mitglieder konsularischer Vertretungen;
3. Vertreter der Mitgliedsländer und Beamte der Organisationen der Vereinten Nationen und Sondereinrichtungen;
4. Persönliche Bedienstete, die aus dem Ausland kommen, um ausschließlich für die unter Nummer 1, 2 oder 3 genannten Personen zu arbeiten;
5. Personen, die Aufgaben auf Missionen in Thailand im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der thailändischen Regierung und einer ausländischen Regierung oder internationalen Organisation durchführen;
6. Personen, die nach Thailand einreisen, um einen Dienst oder eine Mission zugunsten von Bildung, Kultur, Kunst oder Sport in Thailand zu erfüllen;
7. Personen, die von der thailändischen Regierung ausdrücklich zur Einreise und Ausübung von Pflichten oder Missionen in Thailand zugelassen sind.
Sonderfälle:
1. Dringende und wesentliche Arbeit:
Die Befreiung von den Anforderungen der Arbeitserlaubnis wird Ausländern gewährt, die vorübergehend, aber gemäß dem Einwanderungsgesetz, in das Königreich einreisen, um „dringende und wesentliche Arbeiten“ für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Tagen auszuführen. Diese Ausländer dürfen jedoch nur arbeiten, nachdem dem Generaldirektor oder seinem Bevollmächtigten eine vom Ausländer unterzeichnete und von seinem Arbeitgeber gebilligte schriftliche Mitteilung auf einem vorgeschriebenen Formular vorgelegt und vom Generaldirektor oder seinem Bevollmächtigten angenommen wurde. Die Ausländer, die zu dieser Behandlung berechtigt sind, können mit jeder Art von Visum nach Thailand einreisen, einschließlich eines Transitvisums. Der Begriff „dringende und wesentliche Arbeit“ ist nicht explizit definiert, und folglich ist die Erteilung dieser Art von Befreiung eine Frage des Ermessens der Verwaltung.
2. Investitionsförderung:
Ein Ausländer, der nach dem Investitionsförderungsgesetz die Erlaubnis sucht, im Königreich zu arbeiten, muss seinen Antrag auf Arbeitserlaubnis innerhalb von dreißig Tagen nach seiner Einreise nach Thailand stellen; Wenn der Ausländer im Königreich anwesend ist, beginnt die Frist von dreißig Tagen mit dem Tag, an dem ihm die Erlaubnis erteilt wird, nach diesem Gesetz zu arbeiten. Ein Ausländer in dieser Kategorie kann in der erlaubten Arbeit engagieren, während sein Antrag von den Behörden bearbeitet wird.
Wie für eine Arbeitserlaubnis in Thailand beantragen?
- Der Ausländer muss mit einem Nichteinwanderungs-Geschäftsvisum nach Thailand einreisen und hat einen potenziellen Arbeitgeber. Er reicht einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber bei der Alien Occupational Control Division ein. Wenn seine Arbeit in einer anderen Provinz als Bangkok sein wird, muss der Antrag beim Provincial Office of Employment eingereicht werden.
- Ein Arbeitgeber kann im Namen des potenziellen ausländischen Arbeitnehmers, der in Thailand arbeiten möchte, einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen, bevor er nach Thailand einreist. Dies ist normalerweise jetzt der Fall, da die meisten thailändischen Konsulate in Übersee, wenn sie erwägen, ein Geschäftsvisum für Nichteinwanderer für einen Ausländer auszustellen, den Visumantragsteller nach dem Genehmigungsschreiben für die Arbeitserlaubnis fragen, das vom Amt für ausländische Arbeitnehmer ausgestellt wurde, Abteilung für Beschäftigung des Arbeitsministeriums, und viele weitere Papiere des potenziellen Arbeitgebers. Die tatsächliche Arbeitserlaubnis wird erst ausgestellt, nachdem der Ausländer mit dem entsprechenden Visum nach Thailand eingereist ist und weitere Dokumente vorgelegt hat, um seine Arbeitserlaubnis beim Amt für ausländische Arbeitnehmer zu erhalten.
Qualifikationen eines Ausländers berechtigt, für eine Arbeitserlaubnis zu beantragen
1. Wohnsitz im Königreich haben oder die Erlaubnis haben, sich nach dem Einwanderungsgesetz vorübergehend im Königreich aufzuhalten (d. h. Nicht als Tourist oder Transitreisender).
2. Keine Arbeit in einem der 39 reservierten Berufe, die im Königlichen Dekret B.E. 2522 (1979) vorgeschrieben sind.
3. Über die Kenntnisse und / oder Fähigkeiten verfügen, um die im Antrag auf Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeiten auszuführen.
4. Nicht verrückt oder psychisch krank zu sein.
5. Nicht krank von Lepra, Tuberkulose, Drogenabhängigkeit, Alkoholismus und Elephantitus.
6. Nicht innerhalb eines Jahres vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis wegen Verstoßes gegen das Einwanderungsgesetz oder das Ausländerarbeitsgesetz inhaftiert worden zu sein.
Wer kann eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer sponsern
Eine thailändische Aktiengesellschaft mit thailändischer Mehrheitsbeteiligung muss über ein eingezahltes Kapital von mindestens Baht 2,000,000 pro Arbeitserlaubnis verfügen. Wenn das Mehrheitseigentum jedoch ausländisch ist, muss das eingezahlte Kapital Baht 3.000.000 pro Arbeitserlaubnis betragen.
Ein ausländisches Unternehmen, das in Thailand tätig ist (Treaty of Amity Company oder Repräsentanz oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens), muss den Nachweis erbringen, dass ausländisches Geld nach Thailand gebracht wurde, als Mindestkapital, das nach dem ausländischen Wirtschaftsgesetz Baht 3,000,000 pro Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Falls der ausländische Arbeitnehmer mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist, beträgt das oben genannte erforderliche Kapital, das für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erforderlich ist, 50% weniger.
Gültigkeit einer Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und kann danach jedes Jahr erneuert werden.
Wenn die Dauer der Beschäftigung eines Ausländers weniger als ein Jahr, eine Arbeitserlaubnis wird nicht länger als der Zeitraum gewährt werden beantragt.
Ein autorisierter Beamter kann eine Arbeitserlaubnis an einen Ausländer für einen Zeitraum gewähren, die für den Abschluss der Arbeit notwendig ist,, aber nicht länger als ein Jahr.
Andere interessante Punkte
Das Gesetz verbietet es Arbeitgebern, ausländischen Arbeitnehmern die Ausübung einer anderen als der in der Arbeitserlaubnis des Ausländers beschriebenen Funktion zu gestatten. Die Arbeitgeber müssen Änderungen in der Beschäftigung melden, Transfers und Beendigung aller Ausländer in ihrer Organisation innerhalb 15 Tage. Andernfalls kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Inhaber einer Arbeitserlaubnis müssen eine vorherige Erlaubnis einholen, um ihren Beruf und / oder ihren Arbeitsplatz zu wechseln.
Der Wechsel des Arbeitgebers oder die Wohnadresse des Genehmigungsinhabers muss von den Arbeitsbehörden ordnungsgemäß in der Arbeitserlaubnis bestätigt werden.
Das Gesetz hindert einen Ausländer nicht daran, in mehr als einem Bereich oder für mehr als einen Arbeitgeber zu arbeiten. Er muss seine Arbeitserlaubnis haben, die alle Jobs oder Arbeitgeber abdeckt.
Die Jobs für Ausländer verboten
Klicken Sie hier, um die drei Listen der Jobs für Ausländer verboten zu lesen.
Strafen
- Ein Ausländer, der ohne Arbeitserlaubnis arbeitet, muss mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 5 Jahren oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 100.000 THB oder beidem rechnen.
- Ein Inhaber einer Arbeitserlaubnis, der eine Arbeit verrichtet oder sich an einem anderen Ort als in seiner Genehmigung erlaubt aufhält, wird mit einer Geldstrafe von höchstens 20.000 THB bestraft.
- Der Inhaber einer Arbeitserlaubnis hat die Arbeitserlaubnis während der Arbeit bei sich oder am Arbeitsplatz aufzubewahren, damit sie dem zuständigen Beamten oder Registrar ohne weiteres vorgelegt werden kann. Andernfalls kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 THB verhängt werden.
- Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beauftragt, für ihn zu arbeiten, wird mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 100.000 THB pro Ausländer bestraft.
- Ein Arbeitgeber, der einen Inhaber einer Arbeitserlaubnis mit der Arbeit der Kategorie oder Art und an dem Arbeitsbereich oder Arbeitsplatz beschäftigt, der nicht in der Genehmigung angegeben ist, wird mit einer Geldstrafe von höchstens 10.000 THB bestraft.
Klicken Sie hier, um das neueste Gesetz über Ausländer in Thailand zu lesen, Working of Alien Act BE 2551