UCMJ Artikel 112a – Unrechtmäßige Verwendung, Besitz kontrollierter Substanzen Wir sind eine weltweite Firma und reisen zu jeder militärischen Einrichtung im In- und Ausland.

Drogendelikte im Militär werden nach Artikel 112a des UCMJ behandelt. Nach dem Artikel selbst, „Jede Person, die unter dieses Kapitel fällt und einen in Unterabschnitt zu Unrecht verwendeten Stoff verwendet, besitzt, produziert, vertreibt, importiert in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten, exportiert aus den Vereinigten Staaten, oder führt in eine Anlage ein, Schiff, Fahrzeug, oder Flugzeug, das von den Streitkräften verwendet wird oder unter der Kontrolle der Streitkräfte steht, wird wie ein Kriegsgericht bestraft.“

Der oben erwähnte Unterabschnitt (b) listet diese illegalen Substanzen ausdrücklich auf; opium, Heroin, Kokain, Amphetamin, Lysergsäurediethylamid (Säure / LSD), Methamphetamin (Meth / Crystal Meth), Phencyclidin (Engelstaub), Barbitursäure, Marihuana und alle ihre Verbindungen oder Derivate. Unterabschnitt (b) umfasst auch alle Stoffe, die in einem vom Präsidenten vorgeschriebenen Zeitplan für kontrollierte Stoffe aufgeführt sind, sowie diejenigen, die in den Zeitplänen I bis V von Abschnitt 202 des Controlled Substances Act (21 U.S.C. 812) aufgeführt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Handlung des Servicemitglieds falsch sein muss, um nach diesem Artikel bestraft zu werden. Unrechtmäßigkeit ist definiert als ohne rechtliche Begründung oder Genehmigung. Der Artikel selbst beschreibt drei Umstände, unter denen Besitz, Verwendung, Verteilung, Einführung, oder Herstellung ist eindeutig nicht rechtswidrig und umfasst:

  1. Wenn gemäß legitimen Strafverfolgungstätigkeiten (d. h. Informanten)
  2. Wenn dies von autorisiertem Personal in Erfüllung medizinischer Aufgaben durchgeführt wird
  3. Wenn ohne Kenntnis der Schmuggelware des Stoffes (d. h. ohne Kenntnis des Schmuggelcharakters des Stoffes). eine Person, die Kokain besitzt, aber glaubt, dass es Zucker ist)

Im Falle des Umstands (3) kann die Tätigkeit in Ermangelung gegenteiliger Beweise als rechtswidrig eingestuft werden, und die Last, diese Beweise zu verhindern, liegt beim angeklagten Servicemitglied. Wenn dieser Beweis vorgelegt wird, dass das belastete servicemember glaubte, dass die Substanz nicht illegal war, ist die Last auf den Vereinigten Staaten, zu prüfen, dass die Tätigkeiten des beschuldigten Servicemitglieds unrechtmäßig waren.

Maximal mögliche Strafen bei Verstößen gegen Artikel 112a

Die Höchststrafe nach UCMJ Artikel 112a variiert je nach der fraglichen geregelten Substanz und der Aktivität / dem Status des Servicemitglieds, als seine Verwendung, sein Besitz, seine Herstellung oder seine Einführung der geregelten Substanz erfolgte. Menge der kontrollierten Substanz beteiligt hat auch Einfluss auf die Höchststrafe erlaubt.

Für den unrechtmäßigen Gebrauch, Besitz, die Herstellung oder Einführung von Amphetamin, Kokain, Heroin, LSD, Methamphetamin, Opium, Phencyclidin, Secobarbital, Marihuana (mit Ausnahme des Gebrauchs oder Besitzes von weniger als 30 Gramm) und kontrollierten Substanzen der Zeitpläne I, II und III ist die maximal zulässige Strafe eine unehrenhafte Entlassung, der Verlust aller Löhne und Zulagen sowie die Inhaftierung für 5 Jahre.

Im Vergleich dazu beinhalten die unrechtmäßige Verwendung, der Besitz, die Herstellung oder die Einführung von Marihuana (Besitz von weniger als 30 Gramm oder Verwendung), Phenobarbital und kontrollierten Substanzen der Zeitpläne IV und V eine maximal zulässige Bestrafung der unehrenhaften Entlassung, des Verfalls aller Löhne und Zulagen und der Haft für 2 Jahre.

Das Militär wird viel härter gegen Soldaten vorgehen, die unrechtmäßig kontrollierte Substanzen verteilen, besitzen, herstellen oder einführen, mit der Absicht, eine kontrollierte Substanz zu verteilen oder unrechtmäßig zu importieren oder zu exportieren, als gegen diejenigen, die nur Benutzer sind.

Zum Beispiel müssen Servicemitarbeiter, die mit kontrollierten Substanzen wie im vorherigen Absatz angegeben handeln, mit der maximal zulässigen Strafe einer unehrenhaften Entlassung, dem Verfall aller Löhne und Zulagen und der Haft für 15 Jahre rechnen. Dies gilt für den Handel mit Amphetamin, Kokain, Heroin, LSD, Methamphetamin, Opium, Phencyclidin, Secobarbital, Marihuana (unabhängig von der Menge) und Substanzen der Zeitpläne I, II und III. Der Handel mit Phenobarbital und kontrollierten Substanzen der Zeitpläne IV und V kann zu einer unehrenhaften Entlassung führen, Verfall aller Löhne und Zulagen, und Haft für 10 Jahre.

Wenn eine Straftat nach Artikel 112a begangen wird und das beschuldigte Servicemitglied als Wächter oder Ausguck an Bord eines Militärflugzeugs oder -schiffes in oder an einer militärischen Raketenstartanlage Dienst hat und eine Sondervergütung gemäß 37 U.S.C. § 310 (feindliches Feuer / unmittelbare Gefahr), in Kriegszeiten oder in einer militärischen Hafteinrichtung erhält, werden der in den obigen Absätzen angegebenen maximalen Haftdauer 5 Jahre hinzugefügt.

Artikel 112a des UCMJ verstehen

Drogendelikte nach dem UCMJ bestehen normalerweise aus zwei Grundelementen. Eines dieser Elemente ist immer, dass die Handlungen des Angeklagten falsch waren. Alle Elemente müssen von der Regierung zweifelsfrei nachgewiesen werden, um ein Servicemitglied wegen eines Drogendelikts anzuklagen. Beispielsweise enthält die unrechtmäßige Verwendung eines kontrollierten Stoffes die folgenden Elemente:

  1. Dass der Angeklagte eine kontrollierte Substanz verwendet hat; und
  2. Dass die Verwendung durch den Angeklagten falsch war.

Im obigen Beispiel kann „verwendet“ durch „besessen“, „verteilt“, „eingeführt“, „importiert“, „exportiert“ oder „hergestellt“ basierend auf der Aktivität des Servicemitglieds ersetzt werden. Für den unrechtmäßigen Besitz, die Herstellung oder die Einführung einer kontrollierten Substanz mit der Absicht, sie zu vertreiben, ist ein drittes Element erforderlich. Zu den Gesamtelementen dieses Verbrechens gehören daher:

  1. Dass der Angeklagte (besessen), (hergestellt), (eingeführt) eine bestimmte Menge einer kontrollierten Substanz; und
  2. Dass der (Besitz), (Herstellung), (Einführung) falsch war; und
  3. Das (Besitz), (Herstellung), (Einführung) war mit der Absicht zu verteilen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass, wenn einer der erschwerenden Umstände behauptet wird, z. B. dass das Servicemitglied zum Zeitpunkt der Straftat feindlichen Beschuss oder auf einem Militärschiff erhalten hat, diese ebenfalls als Element aufgeführt werden müssen.

Wie verteidigen Sie sich gegen Artikel 112a Anklage wegen Drogendelikten?

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