Verwaltungsgliederung Norwegens

In Norwegen gibt es drei Ebenen der politischen Verwaltung:

  • Das Königreich, das das gesamte norwegische Mutterland abdeckt, einschließlich seiner integralen Überseegebiete Spitzbergen und Jan Mayen. Während Spitzbergen einem internationalen Vertrag mit einigen Einschränkungen der norwegischen Souveränität unterliegt, teilt Jan Mayen den Gouverneur (Fylkesmann) mit dem Landkreis Nordland.
  • Die Grafschaften, auf Norwegisch als fylker (Singular fylke) bekannt, von denen es 11 gibt. Diese sind teilweise auf Spaltungen zurückzuführen, die der norwegischen Verfassung von 1814 und der Unabhängigkeit von 1905 vorausgingen. Die Grafschaften fungieren auch als Wahlkreise bei Parlamentswahlen.
  • Die Gemeinden, auf Norwegisch als kommune (singular kommune) bekannt, von denen es 422 gibt. Darüber hinaus hat die Longyearbyen Local Authority einige Ähnlichkeiten mit einer Gemeinde.
  • Externe Abhängigkeiten

Da sich die Infrastruktur für Reisen und Kommunikation im Laufe der Jahre verbessert hat, werden die Vorteile einer weiteren Konsolidierung weiterhin geprüft. Die Zahl der Gemeinden ist von 744 in den frühen 1960er Jahren auf heute 442 zurückgegangen, und weitere Fusionen sind geplant. In ähnlicher Weise haben die politischen Verantwortlichkeiten der Landkreise abgenommen, und es war früher die Rede davon, sie bis 2010 in 5-9 Regionen zusammenzufassen. Obwohl diese spezifischen Pläne nicht verwirklicht wurden, wird 2018 erneut ein ähnliches Programm in Betracht gezogen.

Innerhalb der Regierungsverwaltung gibt es einige Ausnahmen von den Kreisunterteilungen:

  • Das norwegische Gerichtssystem ist in sechs Berufungsbezirke unterteilt.
  • Die norwegische Staatskirche ist in elf Diözesen unterteilt.
  • Die 13 Wahlkreise für die Wahlen zum Sámi–Parlament Norwegens, das Teil des norwegischen Staatsapparats ist, folgen nicht den Kreisgrenzen – manchmal umfassen sie mehrere Landkreise. Sie folgen jedoch den Gemeindegrenzen.

Grafschaftbearbeiten

Hauptartikel: Grafschaften Norwegens

Kreisgemeindebearbeiten

Hauptartikel: County municipality (Norwegen)
Eine geopolitische Karte Norwegens mit seinen 11 subnationalen Divisionen erster Ordnung (Fylker oder „Grafschaften“)

Eine Kreisgemeinde (norwegisch: Fylkeskommune) ist die öffentlich gewählte Körperschaft, die für bestimmte öffentliche Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben innerhalb eines Landkreises verantwortlich ist. Jede Grafschaft wird als Kreisgemeinde regiert, mit Ausnahme von Oslo, das sowohl eine Gemeinde als auch eine Kreisgemeinde ist. Die Hauptverantwortung der Kreisgemeinden liegt in den Bereichen Sekundarstufe II, Zahnpflege, öffentlicher Verkehr, Kreisstraßen, Kultur, Verwaltung des kulturellen Erbes, Flächennutzungsplanung und Unternehmensentwicklung.

Das Hauptorgan jeder Kreisgemeinde ist der Kreisrat (fylkesting), der alle vier Jahre von allen rechtmäßigen Einwohnern direkt gewählt wird. Die Bezirksräte haben in der Regel 30-50 Mitglieder und treffen sich etwa sechsmal im Jahr. Sie gliedern sich in ständige Ausschüsse und einen Vorstand (fylkesutvalg), die wesentlich häufiger tagen. Sowohl der Rat als auch der Vorstand werden vom Vorsitzenden des Bezirksrates oder des Bezirksbürgermeisters (fylkesordfører) geleitet.

Die nationale Regierung, formal der König, wird in jeder Grafschaft durch einen Bezirksgouverneur (norwegisch: Fylkesmann) vertreten. Dieses Amt fungiert hauptsächlich als Aufsichtsbehörde über die Kreis- und Gemeindeverwaltungen, und ihre Entscheidungen können bei ihm angefochten werden.

GemeindeBearbeiten

Hauptartikel: Gemeinden in Norwegen

Gemeinden sind die Kerneinheit der Kommunalverwaltung und für die Grundschulbildung (bis zur 10. Klasse), ambulante Gesundheitsdienste, Seniorendienste, einige soziale Dienste, Zoneneinteilung, wirtschaftliche Entwicklung und Gemeindestraßen verantwortlich. Strafverfolgungs- und Gottesdienste werden in Norwegen auf nationaler Ebene angeboten. Das Hauptorgan jeder Gemeinde ist der Gemeinderat (kommunestyre), der jedes vierte Jahr von allen rechtmäßigen Einwohnern durch Direktwahl gewählt wird.

boroughbearbeiten

Drei Gemeinden, Oslo, Bergen und Stavanger, sind in Boroughs unterteilt. In Oslo und Stavanger wählen sie ihren eigenen politischen Rat. Sie sind Teil der kommunalen Organisation, haben aber einen gewissen Einfluss auf Fragen der Gesundheit, Bildung und Benennung.

Integrale Territorienbearbeiten

Hauptartikel: Svalbard und Jan Mayen

Sowohl Svalbard als auch Jan Mayen sind „Teil des Königreichs Norwegen“, obwohl sie keiner bestimmten Grafschaft zugeordnet sind und nicht als Abhängigkeiten deklariert wurden.

Abhängigkeitenbearbeiten

Hauptartikel: Abhängigkeiten von Norwegen

Norwegen hat drei abhängige Gebiete (norwegisch: biland), alle unbewohnt und in der südlichen Hemisphäre. Bouvet Island ist eine subantarktische Insel im Südatlantik. Queen Maud Land ist ein Sektor der Antarktis, der sich zwischen 20 ° West und 45 ° Ost erstreckt. Peter I Island ist eine Vulkaninsel 450 Kilometer (280 Meilen) vor der Küste von Ellsworth Land der kontinentalen Antarktis. Sowohl Peter I Island als auch Queen Maud Land liegen südlich von 60 ° S und sind somit Teil des Antarktisvertragssystems. Während der Vertrag feststellt, dass die Ansprüche vom Vertrag nicht betroffen sind, erkennen nur die anderen Länder mit Ansprüchen die norwegische Souveränität auf der Insel an. Die Abhängigkeiten werden von der Abteilung für polare Angelegenheiten des Justizministeriums und der Polizei in Oslo verwaltet. Für die Abhängigkeiten gilt norwegisches Strafrecht, Privatrecht und Verfahrensrecht, zusätzlich zu anderen Gesetzen, die ausdrücklich angeben, dass sie auf der Insel gültig sind.

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