Wir haben beide den gleichen Firmennamen. Bin ich in Schwierigkeiten?

Sie haben Ihr Unternehmen vor vier Jahren gegründet und alles läuft gut, als Ihnen plötzlich ein Unterlassungsschreiben ausgehändigt wird. Der Brief informiert Sie darüber, dass Sie die Marke eines anderen Unternehmens verwenden – dessen Firmennamen. Was hast du zu tun?

Da die Welt dank des Internets immer kleiner wird, ist es heutzutage üblicher, zwei Unternehmen mit demselben Namen zu haben. In diesem Fall ist es wichtig, sich über Ihre Markengesetze zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht gefährdet ist. Das ultimative Ziel der Gründung von Marken ist es, Verwirrung bei den Verbrauchern zu vermeiden. Hier sind vier wichtige Fragen, die Sie beantworten müssen, um zu entscheiden, ob Ihr Unternehmen vor Verletzungsklagen sicher ist.

1) Wer hat den Namen zuerst benutzt? Wer zuerst den Firmennamen verwendet, hat das Dienstalter. Wenn die Firma, die Ihnen ein Unterlassungsschreiben geschickt hat, ihr Geschäft eröffnet hat, bevor Sie Ihres eröffnet haben, werden Sie in Schwierigkeiten geraten. Wenn das Unternehmen den Namen jedoch nach Ihnen verwendet, hat Ihr Unternehmen ein Dienstalter, da Sie den Firmennamen länger verwenden.

2) Wer hat den Namen zuerst registriert? Nur weil Sie den Namen länger verwenden, bedeutet das nicht, dass Sie noch nicht ganz aus dem Wasser sind. Sie müssen auch bestimmen, wer den Namen zuerst registriert hat. Wenn Sie den Firmennamen vor dem anderen Unternehmen registriert haben und ihn länger verwenden, sind Sie problemlos. Angenommen, Sie haben den Firmennamen nicht registriert, verwenden ihn jedoch länger als andere Unternehmen. Wenn das andere Unternehmen die Marke registriert hat, ist Ihr Unternehmen betroffen. Sie können den Firmennamen technisch immer noch verwenden, da Sie ihn zuerst verwendet haben, aber Sie sind darauf beschränkt, wo Sie Ihr Unternehmen vermarkten können. Ihr begrenztes Marktgebiet richtet sich danach, wo Sie zum Zeitpunkt der Registrierung der Marke durch das andere Unternehmen tätig waren. Zum Beispiel, wenn Sie vor zwei Jahren, als sie ihre Marke einreichten, nur im Bundesstaat Virginia Geschäfte machten, dann durften Sie nur in diesem einen Staat Geschäfte machen. Alle anderen Staaten und Länder wären für Sie verschlossen. Dies könnte Ihr Geschäftswachstum stark beeinflussen.

3) Verkauft das andere Unternehmen dasselbe Produkt oder dieselbe Dienstleistung wie Ihr eigenes? Wenn Ihr Unternehmen und das andere Unternehmen beide dasselbe Produkt oder dieselbe Dienstleistung verkaufen, kann dies zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen. Wenn das andere Unternehmen bereits eine Marke registriert hat, wird Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Wenn Ihr Unternehmen ein völlig nicht verwandtes Produkt oder eine Dienstleistung des anderen Unternehmens verkauft, spielt es keine Rolle, ob es eine Marke hat. Ihr Unternehmen wird nicht in Schwierigkeiten geraten, da die Verbraucher kein Problem damit haben, Ihr Unternehmen von dem anderen Unternehmen zu unterscheiden.

4) Konkurriert Ihre Firma im gleichen Markt wie andere Firma? Wenn Ihr Unternehmen und das andere Unternehmen beide dasselbe Produkt oder dieselbe Dienstleistung verkaufen, aber Geschäfte in verschiedenen Staaten tätigen, ist dies kein Problem. Mit der Erfindung des Internets wird dies jedoch zu einem Problem. Das Internet ermöglicht es Unternehmen, weltweit Geschäfte zu tätigen. In einer Situation, in der zwei Unternehmen auf demselben Markt konkurrieren und denselben Geschäftsnamen teilen, kommt es darauf an, wer zuerst ihre Marke registriert hat.

Der beste Weg, um Ärger zu vermeiden, besteht darin, Ihren Firmennamen sofort als Marke zu kennzeichnen. Führen Sie auch Markenrecherchen durch, bevor Sie sich registrieren, um sicherzustellen, dass niemand anderes bereits diesen Firmennamen verwendet, der direkt in Ihrer Branche konkurriert. Wenn Sie nicht für die Markenregistrierung bezahlen möchten, würde ich vorschlagen, so viele Märkte wie möglich zu vermarkten, bevor ein anderes Unternehmen Ihren Firmennamen einträgt. Solange Sie zuerst den Firmennamen festlegen und nachweisen können, dass Sie in festgelegten Märkten Geschäfte tätigen, sind Sie problemlos. Ihr Firmenname kann gleich bleiben und Sie können das Geschäft wie geplant ausbauen.

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