Die Vereinigten Staaten von Amerika und das Kaiserreich Japan haben in dem Wunsche, eine feste, dauernde und aufrichtige Freundschaft zwischen den beiden Nationen zu begründen, beschlossen, in klarer und positiver Weise durch einen Vertrag oder ein allgemeines Abkommen des Friedens und der Freundschaft die Regeln festzulegen, die künftig im Verkehr ihrer jeweiligen Länder gegenseitig eingehalten werden sollen; zu diesem höchst wünschenswerten Zweck hat der Präsident der Vereinigten Staaten seinem Kommissar Matthew Calbraith Perry, dem Sonderbotschafter der Vereinigten Staaten in Japan, die vollen Befugnisse übertragen, und der August-Souverän von Japan hat seinen Kommissaren Hayashi-Daigaku-no-kami, Ido, Prinz von Tsus-Sima, ähnliche Befugnisse übertragen; Izawa, Prinz von Mmimasaki; und Udono, Mitglied des Board of Revenue.
Und die genannten Kommissare haben, nachdem sie ihre vollen Befugnisse ausgetauscht und die Räumlichkeiten ordnungsgemäß geprüft haben, den folgenden Artikeln zugestimmt:
Artikel I
Es soll ein vollkommener, dauerhafter und universeller Friede und eine aufrichtige und herzliche Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und zwischen ihrem Volk bestehen, respektvoll (bzw.) ohne Ausnahme von Personen oder Orten.
Artikel II
Der Hafen von Simoda im Fürstentum Idzu und der Hafen von Hakodadi in der Gemeinde Matsmai werden von den Japanern als Häfen für die Aufnahme amerikanischer Schiffe gewährt, wo sie mit Holz, Wasser, Proviant und Kohle und anderen Gegenständen versorgt werden können, die ihre Bedürfnisse erfordern, soweit die Japaner sie haben. Der Zeitpunkt für die Eröffnung des erstgenannten Hafens ist unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Vertrags; Der letztgenannte Hafen soll unmittelbar nach demselben Tag im folgenden japanischen Jahr eröffnet werden.
Anmerkung: Von den japanischen Offizieren wird ein Zolltarif für die Dinge, die sie liefern können, festgelegt, dessen Bezahlung in Gold- und Silbermünzen erfolgen soll.
Artikel III
Wann immer Schiffe der Vereinigten Staaten an der Küste Japans geworfen oder zerstört werden, werden die japanischen Schiffe ihnen helfen und ihre Besatzungen nach Simoda oder Hakodadi bringen und sie ihren Landsleuten übergeben, die sie empfangen sollen. Alle Gegenstände, die die Schiffbrüchigen aufbewahrt haben, sollen ebenfalls wiederhergestellt werden, und die Kosten für die Rettung und Unterstützung von Amerikanern und Japanern, die auf diese Weise an die Küste einer der beiden Nationen geworfen werden können, sind nicht zu erstatten.
Artikel IV
Diese Schiffbrüchigen und andere Bürger der Vereinigten Staaten sind frei wie in den anderen Ländern und nicht inhaftiert, sondern gerechten Gesetzen zugänglich.
Artikel V
Schiffbrüchige und andere Bürger der Vereinigten Staaten, die vorübergehend in Simoda und Hakodadi leben, unterliegen nicht solchen Beschränkungen und Beschränkungen wie die Holländer und Chinesen in Nagasakil, sondern können in Simoda innerhalb der Grenzen von sieben japanischen Meilen von einer kleinen Insel im Hafen von Simoda, die auf der beigefügten Karte angegeben ist, dorthin gehen, wo sie möchten, und dürfen in gleicher Weise in Hakodadi , innerhalb der Grenzen, die nach dem Besuch des Geschwaders der Vereinigten Staaten an diesem Ort festgelegt werden.
Artikel VI
Wenn eine andere Art von Waren gewünscht wird oder ein Geschäft vereinbart werden muss, muss zwischen den Parteien sorgfältig überlegt werden, um solche Angelegenheiten zu regeln.
Artikel VII
Es wird vereinbart, dass Schiffe der Vereinigten Staaten, die in die ihnen offenstehenden Häfen einlaufen, Gold- und Silbermünzen und Waren gegen andere Waren nach den von der japanischen Regierung zu diesem Zweck vorübergehend festzulegenden Vorschriften eintauschen dürfen. Es ist jedoch festgelegt, dass die Schiffe der Vereinigten Staaten alle Gegenstände mitnehmen dürfen, die sie nicht austauschen möchten.
Artikel VIII
Holz, Wasservorräte, Kohle und benötigte Güter dürfen nur durch die zu diesem Zweck ernannten japanischen Offiziere und auf keine andere Weise beschafft werden.
Artikel IX
Es wird vereinbart, dass, wenn die Regierung Japans zu irgendeinem späteren Zeitpunkt einer anderen Nation oder Nationen Privilegien und Vorteile gewährt, die den Vereinigten Staaten und ihren Bürgern hier nicht gewährt werden, dieselben Privilegien und Vorteile den Vereinigten Staaten und ihren Bürgern ohne Konsultation oder Verzögerung gewährt werden.
Artikel X
Schiffe der Vereinigten Staaten dürfen keine anderen Häfen in Japan als Simoda und Hakodadi anlaufen, es sei denn, sie befinden sich in Seenot oder sind durch Witterungseinflüsse gezwungen. 1406 9306 Artikel XI 2182 744 Von der Regierung der Vereinigten Staaten werden jederzeit nach Ablauf von achtzehn Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrags Konsuln oder Agenten ernannt, die sich in Simoda aufhalten, sofern eine der beiden Regierungen eine solche Vereinbarung für erforderlich hält.
Artikel XII
Dieses Übereinkommen ist, nachdem es geschlossen und ordnungsgemäß unterzeichnet worden ist, von den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan sowie von den Bürgern und Untertanen jeder Macht verbindlich und wird von ihnen gewissenhaft eingehalten; und es ist zu ratifizieren und zu genehmigen durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch und mit dem Rat und der Zustimmung des Senats davon, und durch den August Souverän von Japan, und die Ratifikation wird ausgetauscht werden innerhalb von achtzehn Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung daher, oder früher, wenn praktikabel.
Im Glauben dessen haben wir, die jeweiligen Bevollmächtigten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Reiches von Japan, diese Geschenke unterzeichnet und versiegelt.
Geschehen zu Kanagawa am einunddreißigsten Tag des März, im Jahr unseres Herrn Jesus Christus eintausendachthundertvierundfünfzig und Kayei im siebten Jahr, dritten Monat und dritten Tag.