Quelle: 29 US-Code Titel 29, Kapitel 6, §101-110, Online vom Legal Information Institute, Cornell University Law School. https://www.law.cornell.edu/uscode/text/29/chapter-6.
Kein Gericht der Vereinigten Staaten, wie in diesem Kapitel definiert, ist zuständig, eine einstweilige Verfügung oder eine vorübergehende oder dauerhafte einstweilige Verfügung in einem Fall zu erlassen, der einen Arbeitskonflikt beinhaltet oder daraus hervorgeht, außer in strikter Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Kapitels; eine solche einstweilige Verfügung oder einstweilige oder dauerhafte Anordnung darf auch nicht im Widerspruch zu der in diesem Kapitel erklärten öffentlichen Ordnung erlassen werden.
Bei der Auslegung dieses Kapitels und bei der Bestimmung der Zuständigkeit und Autorität der Gerichte der Vereinigten Staaten, da diese Zuständigkeit und Autorität in diesem Kapitel definiert und begrenzt sind, wird die öffentliche Ordnung der Vereinigten Staaten wie folgt erklärt:
Während der einzelne unorganisierte Arbeiter unter den vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Hilfe der staatlichen Autorität für die Eigentümer von Eigentum entwickelt wurden, um sich in der korporativen und anderen Formen der Eigentumsvereinigung zu organisieren, gewöhnlich hilflos ist, die tatsächliche Vertragsfreiheit auszuüben und seine Arbeitsfreiheit zu schützen und dadurch akzeptable Beschäftigungsbedingungen zu erhalten, weshalb, obwohl er frei sein sollte, sich zu weigern, sich mit seinen Mitmenschen zu verbinden, es notwendig ist, dass er die volle Vereinigungsfreiheit, Selbstorganisation und Benennung von Vertretern seiner dass er frei von der Einmischung, Zurückhaltung oder dem Zwang der Arbeitgeber oder ihrer Vertreter bei der Benennung solcher Vertreter oder bei der Selbstorganisation oder bei anderen konzertierten Aktivitäten zum Zwecke von Tarifverhandlungen oder anderer gegenseitiger Hilfe oder Schutz ist; Daher werden die folgenden Definitionen und Einschränkungen der Zuständigkeit und Autorität der Gerichte der Vereinigten Staaten erlassen.
Jede Verpflichtung oder Zusage, wie sie in diesem Abschnitt beschrieben ist. . . der öffentlichen Ordnung der Vereinigten Staaten zuwiderläuft, vor keinem Gericht der Vereinigten Staaten durchsetzbar ist und keine Grundlage für die Gewährung rechtlicher oder gerechter Abhilfe durch ein solches Gericht bietet, insbesondere nicht die folgenden:
Jede Verpflichtung oder Zusage, die im Folgenden schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend abgegeben wird und einen Vertrag oder eine Vereinbarung über die Einstellung oder Beschäftigung zwischen einer Einzelperson, Firma, Firma, Vereinigung oder Körperschaft und einem Arbeitnehmer oder potenziellen Arbeitnehmer derselben darstellt oder enthält, wobei
(a) Jede Partei eines solchen Vertrags oder einer solchen Vereinbarung sich verpflichtet oder verspricht, keiner Arbeitsorganisation oder Arbeitgeberorganisation beizutreten, Mitglied zu werden oder Mitglied; oder
(b) Jede Partei eines solchen Vertrags oder einer solchen Vereinbarung verpflichtet sich oder verspricht, dass sie von einem Arbeitsverhältnis zurücktreten wird, falls sie einer Arbeitsorganisation oder einer Arbeitgeberorganisation beitritt, Mitglied wird oder bleibt.
Kein Gericht der Vereinigten Staaten ist dafür zuständig, eine einstweilige Verfügung oder eine vorübergehende oder dauerhafte einstweilige Verfügung in einem Fall zu erlassen, der einen Arbeitskonflikt mit sich bringt oder daraus hervorgeht, um einer Person oder Personen, die an einem solchen Streit beteiligt oder daran interessiert sind (wie diese Bedingungen hierin definiert sind), zu verbieten, einzeln oder gemeinsam eine der folgenden Handlungen auszuführen:
(a) Die Einstellung oder Weigerung, eine Arbeit auszuführen oder in einem Beschäftigungsverhältnis zu bleiben;
(b ) Mitglied einer Arbeitsorganisation oder einer Arbeitgeberorganisation zu werden oder zu bleiben . . .
(c) Zahlung oder Abgabe an oder Einbehaltung von Personen, die an solchen Arbeitskämpfen, Streiks, Arbeitslosengeldern oder -versicherungen oder anderen Geldern oder Wertgegenständen teilnehmen oder daran interessiert sind;
(d) Mit allen rechtmäßigen Mitteln Unterstützung von Personen, die an Arbeitskämpfen teilnehmen oder daran interessiert sind, gegen die vor einem Gericht der Vereinigten Staaten oder eines Staates Klage erhoben wird oder die eine Klage vor einem Gericht;
(e) Bekanntmachung der Existenz oder der Tatsachen eines Arbeitskampfes, sei es durch Werbung, Reden, Patrouillen oder durch eine andere Methode, die keinen Betrug oder Gewalt beinhaltet;
(f) Friedliche Versammlung, um zu handeln oder sich zu organisieren, um ihre Interessen in einem Arbeitskampfstreit zu fördern;
(g) Beratung oder Benachrichtigung einer Person über die Absicht, eine der oben genannten Handlungen auszuführen;
(h) Vereinbarung mit anderen Personen, eine der zuvor genannten Handlungen zu tun oder nicht zu tun; und
(i) Beratung, Drängen oder anderweitige Herbeiführung oder Herbeiführung der zuvor genannten Handlungen ohne Betrug oder Gewalt . . .
Kein Gericht der Vereinigten Staaten ist zuständig, eine einstweilige Verfügung oder eine vorübergehende oder dauerhafte einstweilige Verfügung mit der Begründung zu erlassen, dass eine der Personen, die an einem Arbeitskampf teilnehmen oder daran interessiert sind, eine rechtswidrige Kombination oder Verschwörung darstellt oder daran beteiligt ist, weil sie die in aufgezählten Handlungen gemeinsam ausführen . . . dieser Titel.
Kein leitender Angestellter oder Mitglied einer Vereinigung oder Organisation und keine Vereinigung oder Organisation, die an einem Arbeitskampf teilnimmt oder daran interessiert ist, kann vor einem Gericht der Vereinigten Staaten für die rechtswidrigen Handlungen einzelner leitender Angestellter, Mitglieder oder Vertreter verantwortlich oder haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt ein eindeutiger Nachweis der tatsächlichen Teilnahme an oder der tatsächlichen Genehmigung solcher Handlungen oder der Ratifizierung solcher Handlungen nach tatsächlicher Kenntnis davon vor.
Kein Gericht der Vereinigten Staaten ist befugt, in einem Fall, der einen Arbeitskonflikt im Sinne dieses Kapitels betrifft oder daraus hervorgeht, eine vorübergehende oder dauerhafte einstweilige Verfügung zu erlassen, es sei denn, es wurden Zeugenaussagen in öffentlicher Sitzung (mit Gelegenheit zum Kreuzverhör) zur Stützung der Behauptungen einer unter Eid gestellten Beschwerde und Zeugenaussagen im Widerspruch dazu angehört, sofern dies angeboten wird, und es sei denn, das Gericht hat tatsächlich festgestellt, dass –
(a) rechtswidrige Handlungen angedroht wurden und begangen werden, es sei denn zurückgehalten oder begangen wurden und aber keine einstweilige Verfügung oder einstweilige Verfügung wird wegen einer Drohung oder rechtswidrigen Handlung erlassen, mit Ausnahme der Person oder Personen, Vereinigung oder Organisation, die die Drohung macht oder die rechtswidrige Handlung begeht oder diese tatsächlich autorisiert oder ratifiziert nach tatsächlicher Kenntnis davon;
(b) Dass eine wesentliche und irreparable Verletzung des Eigentums des Beschwerdeführers auf die Verletzung des Eigentums des Beschwerdeführers;
(c) Dass in Bezug auf jeden gewährten Entlastungsgegenstand dem Beschwerdeführer durch die Verweigerung des Entlastungsgegenstands ein größerer Schaden zugefügt wird als dem Beklagten durch die Gewährung des Entlastungsgegenstands;
(d) Dass der Beschwerdeführer keinen angemessenen Rechtsbehelf hat; und
(e) Dass die mit der Pflicht zum Schutz des Eigentums des Beschwerdeführers betrauten Beamten nicht in der Lage oder nicht willens sind, einen angemessenen Schutz zu bieten.
Eine solche Anhörung findet statt, nachdem das Gericht alle bekannten Personen, gegen die Abhilfe beantragt wird, und auch den Chef der Beamten des Landkreises und der Stadt, in denen die rechtswidrigen Handlungen angedroht oder begangen wurden, in einer vom Gericht anzuweisenden Weise davon in Kenntnis gesetzt hat mit der Pflicht, das Eigentum des Beschwerdeführers zu schützen . . . .
Einem Beschwerdeführer, der einer gesetzlichen Verpflichtung, die in den betreffenden Arbeitskampf verwickelt ist, nicht nachgekommen ist oder der es versäumt hat, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen solchen Streit entweder durch Verhandlungen oder mit Hilfe eines verfügbaren staatlichen Mediations- oder freiwilligen Schiedsverfahrens beizulegen, wird keine einstweilige Verfügung oder Unterlassung gewährt. . . .