DOD gibt schließlich die lang erwartete endgültige Regel heraus, die die Verwendung der LPTA-Quellauswahl einschränkt

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 hat das US-Verteidigungsministerium (DOD) eine endgültige Version einer lang erwarteten Regel herausgegeben, die die Verwendung von technisch akzeptablen Beschaffungen (LPTA) zum niedrigsten Preis durch das DOD einschränkt. Die endgültige Regel wird bei DFARS kodifiziert 215.101-2-70.

Die endgültige Regel implementiert Abschnitte der National Defense Authorization Acts (NDAAs) für das Geschäftsjahr 2017 und 2018. Die NDAA von 2017 legte die ursprüngliche Richtlinie fest, wonach das Verteidigungsministerium die Verwendung von LPTA-Bewertungen vermeiden sollte, wenn dies dem Verteidigungsministerium die Vorteile von Kosten- und technischen Kompromissen verwehren würde. Das NDAA von 2017 verlangte, dass sechs Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor das DOD LPTA-Beschaffungen nutzen kann, und legte eine Priorität für die Auswahl der besten Wertquelle fest. Das NDAA 2018 bekräftigte die Präferenz des DOD für die Auswahl der besten Wertquelle und fügte den ursprünglichen sechs Bedingungen des NDAA 2017 zwei hinzu.

Die endgültige Regel bringt den Vertragsbeamten des Verteidigungsministeriums, die seit der ursprünglichen Ausgabe des NDAA 2017 Ende 2016 auf eine solche Anleitung gewartet haben, dringend benötigte Anleitungen. Die letzte Regel erläutert die Umsetzung der neuen Regeln und Vorschriften und versucht, auf öffentliche Kommentare und Bedenken einzugehen. Aufgrund öffentlicher Kommentare wurden keine Änderungen an der vorgeschlagenen Regel vorgenommen.

Die endgültige Regel erfordert, dass die folgenden acht Bedingungen erfüllt sind, bevor LPTA-Quellauswahlverfahren in einer DOD-Beschaffung verwendet werden können:

  1. Mindestanforderungen können klar und umfassend beschrieben und in Form von Leistungszielen, Maßnahmen und Standards ausgedrückt werden, die zur Bestimmung der Akzeptanz von Angeboten verwendet werden;
  2. Aus einem Vorschlag, der die technischen Mindestanforderungen oder Leistungsanforderungen überschreitet, wird kein oder nur ein minimaler Wert realisiert;
  3. Die vorgeschlagenen technischen Ansätze erfordern keine oder nur ein minimales subjektives Urteil der Quellenauswahlbehörde über die Erwünschtheit des Angebots eines Anbieters vorschlag versus konkurrierender Vorschlag;
  4. Die Quellenauswahlbehörde hat ein hohes Maß an Vertrauen, dass die Überprüfung der technischen Vorschläge aller Anbieter nicht zur Identifizierung von Merkmalen führen würde, die einen Wert oder Nutzen bieten könnten;
  5. Durch die Verwendung eines anderen Quellenauswahlverfahrens werden keine oder nur minimale zusätzliche Innovationen oder zukünftige technologische Vorteile erzielt;
  6. Zu beschaffende Waren sind überwiegend entbehrlich, nicht technisch oder haben eine kurze Lebensdauer oder Haltbarkeit;
  7. Die Vertragsdatei enthält die Feststellung, dass der niedrigste Preis die gesamten Lebenszykluskosten des/der erworbenen Produkts(e) oder der erworbenen Dienstleistung(en) widerspiegelt; und
  8. Der Vertragsbeauftragte dokumentiert die Vertragsdatei und beschreibt die Umstände, die die Verwendung des technisch akzeptablen Quellenauswahlverfahrens mit dem niedrigsten Preis rechtfertigen.

DFARS 215.101-2-70 (a)(1).

Darüber hinaus sind die Vertragsbediensteten verpflichtet, LPTA-Beschaffungen im „größtmöglichen Umfang“ bei Beschaffungen zu vermeiden, die die folgenden Arten von Waren und / oder Dienstleistungen betreffen:

  • Informationstechnologiedienste, Cybersicherheitsdienste, Systemtechnik und technische Hilfsdienste, fortgeschrittene elektronische Tests oder andere wissensbasierte professionelle Dienstleistungen;
  • Gegenstände, die von der anfordernden Tätigkeit als persönliche Schutzausrüstung bezeichnet werden; oder
  • Dienstleistungen, die von der anfordernden Tätigkeit als wissensbasierte Schulung oder Logistikdienstleistungen bei Notfalleinsätzen oder anderen Einsätzen außerhalb der Vereinigten Staaten, einschließlich in Afghanistan oder Irak, bezeichnet werden.

Die Verwendung von LPTA-Verfahren ist bei Beschaffungen für folgende Waren und/oder Dienstleistungen ausdrücklich untersagt:

  • Gegenstände, die von der anfordernden Tätigkeit als persönliche Schutzausrüstung oder als luftfahrtkritischer Sicherheitsgegenstand bezeichnet werden, wenn die anfordernde Tätigkeit den Vertragsbediensteten darauf hinweist, dass das Qualitätsniveau oder der Ausfall der Ausrüstung oder des Gegenstands zu Kampfopfern führen könnte;
  • Engineering und Fertigungsentwicklung für ein großes Verteidigungserwerbsprogramm, für das die Haushaltsbehörde ab dem Geschäftsjahr 2019 beantragt wird; und
  • Verträge über Prüfungsleistungen.

Die neuen Beschränkungen, obwohl sie lange auf sich warten lassen, sollten sicherlich zu einer Verringerung der Anzahl von DOD-Beschaffungen führen, die den LPTA-Quellenauswahlverfahren unterliegen. Andererseits, Die Regel könnte auch zu einer erhöhten Anzahl von Protesten führen, Als DOD-Vertragsbeamte versuchen, die neuen Regeln zu navigieren und umzusetzen, während sie bei der Auswahl der Quellenauswahlverfahren einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Beachten Sie jedoch, dass, wenn ein Auftragnehmer der Ansicht ist, dass das DOD die LPTA-Quellenauswahlverfahren für eine bestimmte Beschaffung falsch angewendet hat, ein solcher Protest gegen die Bedingungen der Aufforderung verstößt und daher vor dem Zeitpunkt für die Einreichung von Vorschlägen beim GAO oder US Court of Federal Claims eingereicht werden muss. Wie so oft bleibt abzuwarten, welche unbeabsichtigten Folgen sich aus diesen Regeln ergeben können; Dennoch ist die Beschränkung der Verwendung von LTPA-Verfahren im Allgemeinen ein willkommenes Zeichen.

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